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Außergewöhnlicher Umstand?

Frau K. habe Anfang des Jahres bei der Fluggesellschaft "Iberia, Lineas Areas de Espana"" Flüge für sechs Personen von Granada nach Wien mit einem Umstieg in Madrid gebucht. Leider habe das Flugzeug bereits bei der Ankunft in Madrid eine halbe Stunde Verspätung gehabt, sodass der Anschlussflug nicht rechtzeitig erreicht worden sei. Daher sei eine Umbuchung mit einem weiteren Zwischenstopp in Berlin notwendig gewesen und schließlich seien Frau K. und die anderen Personen mit einer Verspätung von ca. fünf Stunden in Wien angekommen. Daher wandte sich die Konsumentin an den Konsumentenschutz. Trotz Einschaltens des Konsumentenschutzes konnte leider keine einvernehmliche Lösung erreicht werden. Das Unternehmen betonte, dass sich bereits der erste Flug aufgrund eines außergewöhnlichen Umstands verspätet habe. Aus diesem Grund stehe der Konsumentin keine Entschädigung zu. Welcher konkrete außergewöhnliche Umstand zu der Verspätung geführt haben soll, gab das Unternehmen allerdings nicht an.