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Rückflug kurzfristig annulliert, Ausgleichszahlung verweigert

Herr A. habe bei der "easyJet Airline Company Limited" Hin- und Rückflüge für zwei Personen von München nach Rom gebucht. Knapp eine Woche vor geplantem Flug sei er darüber informiert worden, dass der Rückflug von einem Nebenflughafen erfolgen werde. Am Tag des Rückfluges, dort angekommen, sei ihm jedoch mitgeteilt worden, dass der Flug erst für den nächsten Tag angesetzt worden sei. Da ihm wegen der ungeplanten Übernachtung aufgrund der Annullierung Mehrkosten entstanden seien und er über die Verschiebung des Rückfluges nicht informiert worden sei, habe er von der Fluggesellschaft eine angemessene Entschädigung gewünscht. Da er das Verhalten der Fluggesellschaft nicht so hinnehmen wollte, wandte er sich an den Konsumentenschutz. Auch nach Einschalten des Konsumentenschutzes, konnte für Herrn A. leider keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Anfänglich hat noch die "easyJet Airline Company Limited" dem Konsumentenschutz geantwortet und eine Entschädigungsleistung an Herrn A. verweigert. Begründet wurde dies mit "außergewöhnlichen Umständen". Auf weitere Korrespondenz, wo von Herrn A. angegeben wurde, dass die Argumentation des Unternehmens nicht stichhaltig bzw. nachvollziehbar ist, hat es gar nicht mehr geantwortet.