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Flug in die Heimat über nicht geplante Umwege

Frau A. hat im Frühling 2015 bei der Fluggesellschaft Austrian Airlines AG für drei Personen Nonstop-Flüge von Wien nach Skopje (Mazedonien) gebucht. Erst am Flughafen ist ihr seitens der Fluggesellschaft mitgeteilt worden, dass der Flug aufgrund technischer Probleme annulliert wurde, ohne dass die Passagiere im Vorfeld darüber zu informieren. Es wurde ihr ein Alternativflug über Rom angeboten, dieses Angebot hat sie auch angenommen. Sie ist allerdings mit einer Verspätung von beinahe zwei Stunden abgeflogen und mit einer Verspätung von über vier Stunden am Ziel angekommen. Da sie keinerlei Entschädigung seitens der Fluggesellschaft bekommen habe, hat sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt.
Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seine Presseabteilung konnte eine, die Frau A. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Nach mehreren Kontaktversuchen hat sich die Fluggesellschaft bereit erklärt der Konsumentin eine Entschädigungssume für drei Tickets in Höhe von € 250,- anzubieten. Dies wurde seitens Frau A. akzeptiert.