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Achtung! Visum wird benötigt!

Frau K. hat über das Unternehmen LTUR Tourismus AG eine Reise für zwei Personen nach London zum Preis von ca. € 950,- gebucht und bezahlt. Laut Angaben der Konsumentin durfte ihre Mitreisende, Frau J., die Reise nicht antreten, da ihr aufgrund ihrer serbischen Staatsangehörigkeit, trotz Besitzes eines österreichischen Aufenthaltstitels, bereits am Flughafen das Boarding mangels eines Visums für das Vereinigte Königreich verweigert wurde. Frau K. wurde seitens des Unternehmens nicht mitgeteilt, dass ein Visum benötigt würde. Da Frau J. an Multipler Sklerose leidet, konnte Frau K. die Reise auch nicht in Anspruch nehmen. Dementsprechend hat die Konsumentin dem Reisebüro diese Unannehmlichkeit bekannt gegeben, jedoch ohne eine ihr zufriedenstellende Antwort seitens des Unternehmens erhalten zu haben. Außerdem hat die Konsumentin bei der Stornierung des Hotels festgestellt, dass das Hotel nicht gebucht wurde. Hilfesuchend wandte sich die Konsumentin an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Frau K. zufriedenstellende Lösung erzielt werden. Das Unternehmen ließ mitteilen, dass in obiger Angelegenheit sich um einen Vorgang handelt, auf den das Unternehmen keinen Einfluss hat und zum Zeitpunkt der Buchung war dem Unternehmen nicht bekannt, dass eine der Reisenden die serbische Staatsangehörigkeit hatte. Weiters ließ die LTUR Tourismus AG mitteilen, dass doch selbst wenn dieses bekannt gewesen wäre, hätte daraus nicht gefolgert werden, dass eine Verpflichtung bestanden hätte, über die Einreisebestimmungen für serbische Staatsangehörige zu informieren. Das Unternehmen wollte ein entgegenkommen demonstrieren und der Frau K. einen Gutschein in Höhe von ca. € 150,- zur Verfügung gestellt. Dazu hat die Konsumentin mitgeteilt, dass die Mitarbeiter des Unternehmens im Geschäft zugegeben habe, dass sie vergessen haben die Konsumentin darüber zu informieren. Nach erneuter Kontaktaufnahme ließ das Unternehmen mitteilen, dass eine entsprechende Verpflichtung besteht lediglich bei Staatsangehörigen von Staaten, die der EU angehören.