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Entschädigung gemäß Fluggastrechteverordnung

Frau F. habe einen Hin- und Rückflug für den 29.06.2014 beziehungsweise 13.07.2014 von Wien nach Malta und retour für vier Personen bei Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG gebucht. Laut Angaben der Konsumentin sei der geplante Abflug am 29.06.2014 um 11:05 Uhr gewesen, jedoch habe er aufgrund einer Verspätung erst um 14:40 Uhr stattgefunden. Frau F. wurde von dem Unternehmen lediglich für die 3 Stunden und 35 Minuten Verspätung ein Gutschein im Wert von € 5,- pro Person für ein Lokal angeboten, was jedoch nicht zufriedenstellend für die Konsumentin gewesen sei. Frau F. habe von dem Unternehmen eine Entschädigung gemäß Fluggastrechteverordnung in Höhe von € 1.000,- (4 x € 250,-) erstatten bekommen wollen, weshalb sie sich an die Hilfe des Konsumentenschutzes wandte. Durch die Intervention des Konsumentenschutzes konnte eine zufriedenstellende Lösung für Frau F. erreicht werden. Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG bot der Familie einen Reisegutschein in Höhe von € 300,- pro Person an.