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Kein konsumentenorientiertes Verhalten

Frau G. und ihr Ehemann haben mit der Deutschen Lufthansa AG von Wien über Frankfurt nach Miami fliegen sollen. Laut Angaben der Konsumentin hat sie beim Einchecken sowie bei weiteren Kontrollen keinen Hinweis zu den ESTA-Formalitäten erhalten. Frau G. und ihr Ehemann haben vielmehr sämtliche Kontrollpunkte passieren dürfen, obwohl sie über kein ESTA-Ticket verfügt hatten. Die Konsumentin wurde erst anlässlich der automatischen Bordkartenkontrolle auf das Fehlen der ESTA aufmerksam gemacht und der Antritt des Fluges wurde ihr und ihrem Begleiter verwehrt. Die Konsumenten sind der Meinung, dass sie bei richtiger und rechtzeitiger Aufklärung seitens der Mitarbeiter der Deutsche Lufthansa AG über die ESTA die Formalitäten noch rechtzeitig am Flughafen in Frankfurt erledigen hätten können. Außerdem wurde den Fluggästen am Schalter des Flughafens Frankfurt mitgeteilt, dass die Umbuchung auf den Flug nach Orlando kostenlos sein würde, jedoch wurde ihnen hierfür € 300,- pro Person verrechnet. Da die Konsumentin den Flug verpasst hat und erst am nächsten Tag einen Flug antreten konnte, sind ihr und ihrem Ehemann Kosten in Höhe von € 1.520,- entstanden. Als Wiedergutmachung hat die Fluglinie der Konsumentin telefonisch 10.000 Prämienmeilen versprochen, jedoch nur 5.000 per E-Mail bestätigt. Die Konsumentin wandte sich daraufhin an die Hilfe des Konsumentenschutz Verbandes Österreich. Leider konnte trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung keine einvernehmliche Lösung gefunden werden. Die Deutsche Lufthansa AG war leider nicht bereit eine schriftliche Stellungnahme zukommen zu lassen bzw. der Konsumentin entgegenzukommen.