Hotelmängel - Umbuchung!
Herr S. hat über die Booking.com B.V. bei einem Hotel ein Zimmer für den Zeitraum vom 15.04.2015 bis 19.04.2015 gebucht und bezahlt. Die gebuchten Leistungen haben nicht den Ansprüchen des Konsumenten entsprochen. Der Konsument war mit dem Zimmer Nr. 11 unzufrieden: ein kleiner Raum ohne Tageslicht trotz eines kleinen Fensters, das zum Lüftungsschacht geführt hat, chemischer Gestank usw. Laut Angaben des Herrn S. hat er vor Ort die Mängel reklamiert, wobei ihm nur ab dem nächsten Tag eine Alternative angeboten wurde, weshalb er gezwungen gewesen war in einem anderen Hotel zu übernachten und nun sein Geld zurückfordert. Da er keine Rückmeldung von der Booking.com B.V. erhalten hat, wandte sich Herr S. an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine, Herrn S. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Laut Angaben des Unternehmens Booking.com B.V. wurde den Konsumenten rechtzeitig eine andere Unterkunft angeboten, welches jedoch nicht in Anspruch genommen werden konnte. Jede Reklamation seitens Herrn S. wurde seitens des Unternehmens überprüft, wobei eine kostenlose Stornierung laut Angaben des Konsumenten nicht möglich war. Ein Angebot wurde den Konsumenten unterbreitet: Rückerstattung eines Betrages in Höhe von € 50,- für die entstandenen Unannehmlichkeiten.