Besser eine Reiseversicherung abschließen
Frau D. hat am 02.02.2015 über das Unternehmen TUI Austria Holding GmbH eine Reise inklusive Reiseversicherung zum Gesamtpreis von ca. € 700,- gebucht. Die Konsumentin sei im Februar bereits krank gewesen, jedoch sei ihr seitens des Mitarbeiters zugesichert worden, dass sie im Falle einer Stornierung versichert wäre und die Reiseversicherung die Kosten übernehmen würde. Da die Konsumentin aufgrund gesundheitlicher Beschwerden die Reise nicht antreten konnte, hat sie die Reise storniert. Die Versicherungsgesellschaft hat eine Entschädigungsleistung jedoch verweigert. Hilfesuchend wandte sich Frau D. an den Konsumentenschutz Verband. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte eine für Frau D. teilweise zufriedenstellende Lösung erzielt werden. Die TUI Austria Holding GmbH teilte mit, dass Frau D. bei der Buchung selbst darauf hingewiesen hat, dass sie bereits erkrankt sei, weshalb sie von der Mitarbeiterin darauf hingewiesen wurde, dass bei Vorliegen einer Erkrankung bei Versicherungsabschluss und einer Stornierung aus diesem Grund die Versicherungsgesellschaft keine Leistung erbringen würde. Als Frau D. die Reise aus diesem Grund auch tatsächlich storniert hat, hat die Versicherungsgesellschaft die Leistung mit dem Hinweis auf die Vorerkrankung der Frau D. abgelehnt. Das Unternehmen betonte, dass die Konsumentin darauf aufmerksam gemacht wurde, dass in diesem Fall kein Versicherungsschutz gegeben wäre. Nach erneut Rücksprache mit der buchenden Filiale wurde der Konsumentin aus Kulanzgründen einen Betrag in Höhe von ca. € 127,- gewährt.