Flugverspätung, was nun?
Herr B. hat bei dem Unternehmen Air France einen Hin- und Rückflug (31.01.2015 - 04.02.2015) für zwei Personen von Wien nach Paris zum Preis von ca. € 400,- gebucht und bezahlt. Laut Angaben des Konsumenten sei das Flugzeug in Wien verspätet gestartet, dies aufgrund einer technischen Störung beziehungsweise hat der Abflug nicht um 10:05 Uhr, sondern erst um ca. 15 Uhr stattgefunden. Aufgrund der Verspätung hat die gewünschte Reise nicht den Ansprüchen des Herrn B. entsprochen. Da der Konsument auf keinem grünen Zweig mit dem Unternehmen kommen konnte, wandte er sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte eine Herrn B. zufriedenstellende Lösung erzielt werden. Die Air France Direktion für Österreich teilte mit, dass der Flug von Wien nach Paris aufgrund eines Zusammenbruches des Navigationssystems um 4 Stunden und 43 Minuten verspätet war. Das Unternehmen wollte nicht, dass diese Situation einen bleibenden Eindruck hinterlässt und bat dem Konsumenten im Interesse der Kundenfreundlichkeit und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, einen Reisegutschein für je € 150,- an. Herr B. hat die angebotenen Gutscheine jedoch nicht angenommen, da er in absehbaren Zeit keine Verwendung dafür haben wird und bat das Unternehmen um Barablösen. Die Air France Direktion für Österreich war damit einverstanden und hat dem Konsumenten somit einen Gesamtbetrag in Höhe von € 300,- überweisen.