Teilbeträge und Gutscheine bei Flugannullierung?
Frau H. hat über eine Internetseite bei der Fluggesellschaft Vueling Airlines S.A. Hin- und Rückflüge für 2 Personen von Wien nach Rom zum Preis von ca. € 400,- gebucht. Die Fluggesellschaft hat den Flug abgesagt und teilte den Passagieren mit, dass der Kaufpreis vollständig ersetzt wird. Frau H. sind im Nachhinein nur noch Teilbeträge bzw. Gutscheine angeboten. Dabei seien der Konsumentin Extrakosten in Höhe von insgesamt € 870,- entstanden, da sie Leistungen, nämlich ein Hotelzimmer und Eintritte in Museen, gebucht und im Voraus bezahlt hat, die sie aufgrund des annullierten Fluges nicht in Anspruch nehmen konnte. Da Frau H. keine zufriedenstellende Antwort seitens des Unternehmens erhalten hat und die zugesagte Rückerstattung nicht stattgefunden hat, wandte sie sich hilfesuchende an den Konsumentenschutz Verband. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte eine für Frau H. teilweise zufriedenstellende Lösung erzielt werden. Laut Angaben der Konsumentin hat sie einen Betrag in Höhe von ca. € 230,- zurückerstattet bekommen.