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  • Wien, Österreich
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Hin- und Rückflug gebucht, jedoch Rückflug nicht möglich.

Herr F. habe am 27.06.2014 einen Hin- und Rückflug von Wien nach Yerevan über Rom zum Preis von € 400,- gebucht, jedoch habe er den Rückflug nicht antreten können, da dieser seitens des Unternehmens Imperial Reisen nicht gebucht worden sei. Herr F. habe einen Betrag in Höhe von $ 50,- für die Übernachtung in einem Hotel und einen Betrag in Höhe von € 536,- für den Kauf eines neuen Flugtickets bezahlen müssen. Laut Angaben von Herrn F. wären keine Mehrkosten für ihn entstanden, wenn das Unternehmen seinen vertraglichen Verpflichtungen nachgekommen wäre und die gebuchten Flugtickets für den Rückflug bestellt hätte. Herr F. wandte sich daraufhin an den Konsumentenschutz und ersuchte das Unternehmen, den Betrag für die Mehrkosten in Höhe von € 536,- und $ 50,- sowie den Betrag für den Preis der gebuchten Tickets in Höhe von € 400,- zurückzuerstatten. Das Unternehmen ließ jedoch mitteilen, dass sie als Vermittler richtig gebucht und ausgestellt hätten und man auf eine Stellungnahme der Fluggesellschaft warten müsse. Trotz mehreren Urgenzen war das Unternehmen nicht bereit das Anliegen zu bereinigen beziehungsweise zur Angelegenheit nochmals Stellung zu beziehen oder eine Stellungnahme der Fluggesellschaft weiterzuleiten, geschweige denn Herrn F. die Beträge für die gebuchten Tickets und die entstandenen Mehrkosten zurückzuerstatten. Somit konnte leider keine zufriedenstellende Lösung für Herrn F. gefunden werden.“