Nach Umzug Anschluss nicht vorhanden, jedoch Kündigung nicht anerkannt
Herr S. hat vor 15 Jahren einen Vertrag mit der LIWEST Kabelmedien GmbH abgeschlossen. Laut Angaben des Konsumenten hat er im November 2014 den Vertrag unter der Bedingung, dass im neuen Haus ein Anschluss vorhanden sein würde bzw. hergestellt werden könnte, verlängert. Der Konsument hat nach seinem Umzug in das neue Haus festgestellt, dass ein Anschluss nicht vorhanden gewesen war und auch nicht hergestellt werden konnte. Daraufhin hat Herr S. seine Kündigung des Vertrages schriftlich erklärt. Das Unternehmen bestätigte die Kündigung des Vertrages jedoch erst zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit. Da der Konsument eigenständig keine Lösung finden konnte, hat er sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz gewandt und hat das Unternehmen ersucht, die sofortige Kündigung bzw. Auflösung des Vertrages anzuerkennen und zu bestätigen. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine, Herrn S. zufriedenstellende Lösung erzielt werden.