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In der Mitte geeinigt

Zu Jahresbeginn 2014 habe Frau L. mit "kabelplus GmbH" einen Vertrag über ein kabelNET basic Paket mit einer Laufzeit von 24 Monaten abgeschlossen. Obwohl sie aber im September 2014 nach Wien umgesiedelt sei und das o.g. Unternehmen an ihrer neuen Anschrift die Leistungen nicht erbringen könne, habe sie weiterhin monatlich Gebühren bezogen. Da "kabelplus GmbH" auf ihr Ersuchen, die Rechnungen ab Umzug zu stornieren und gegebenenfalls rückgängig zu machen, nicht reagiert habe, sei sie damit zum Konsumentenschutz gekommen. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes hat "kabelplus GmbH" die Vertragsdauer auf 12 Monate reduziert, die Modemkaution voll berechnet und die bereits bezahlten Beiträge sowie die Servicepauschale gegenverrechnet, somit ist beiden Parteien gedient.