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Nach Beweisdarstellung Forderung zurückgezogen

Gegenüber Herrn B. sei seitens eines Inkassobüros im Namen der "T-Mobile Austria GmbH", im April 2015 eine Forderung in Höhe von beinahe € 650,- geltend gemacht worden. Da er sich keiner Schuld bewusst gefühlt habe, vielmehr einen Nachweis der seine Schuldlosigkeit untermauern würde, nachweisen könne, kam er mit seinem Anliegen zum Konsumentenschutz. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes hat das Inkassobüro erstmals auf einen Betrag von über € 400,- bestanden, welchen Herr B. auch nachweislich bezahlt hat. Nach Vorlegen der Beweisdaten hat "T-Mobile Austria GmbH" die Forderung logischerweise zurückgezogen.