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Zwei Anliegen und kein Entgegenkommen?

Herr J. habe seitens der ''Hutchison Drei Austria GmbH'' eine Rechnung in Höhe von € 1.270,- erhalten, wobei ihm angeboten worden sei, dass das Unternehmen € 970,- übernehmen werde und der Konsument lediglich die Umsatzsteuer zu leisten habe. Zusätzlich habe der Konsument eine zweite Rufnummer form- und fristgerecht, aufgrund der Änderung der Vertragsbestimmungen durch das Unternehmen, außerordentlich gekündigt. Die Kündigung sei jedoch nicht akzeptiert worden, da keine Unterschrift vorhanden gewesen wäre, jedoch sei der Konsument der Meinung, dass bei Vertragsänderungen bzw. Verlängerungen die Angabe des Kundenkennwortes, so wie er es auch auf der Kündigung vermerkt habe, genüge. Da Herr J. die Ablehnung der Kündigung nicht nachvollziehen und zudem das Ausbuchen der Forderung bzw. die Reduzierung auf einen Betrag in Höhe von € 60,- habe ersuchen wollen, wandte er sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz. Trotz Unterstützung durch den Konsumentenschutz konnte leider keine zufriedenstellende Lösung für Herrn J. gefunden werden. Die ''Hutchison Drei Austria GmbH'' teilte mit, dass es sich um eine Gutschrift in Höhe von € 775,- handelt und einer weiteren Gutschrift nicht zugestimmt wird. Zudem wurde die Kündigung nicht anerkannt, da keine Unterschrift vorhanden war und das Sonderkündigungsrecht nach der Übermittlung des Schreibens mit Unterschrift bereits ausgelaufen war.