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Alleinerziehenden Mutter mit vier Kindern zu ihrem Recht verholfen

Frau S.kam zum Konsumentenschutz, da ihr Sohn ab den 24.03.2015 ununterbrochen Spiele bei "Google Inc." gekauft habe, was nicht der Wahrheit entspreche, da sie weder auf das Handy der Konsumentin noch auf das des Sohnes, der im Übrigen mit 13 Jahren geschäftsunfähig sei, solche habe. Auch seien seitens des o.g. Unternehmens im Februar € 400,- abgebucht worden, wogegen die Konsumentin Einspruch erhebe.
Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes und dank der erfolgreichen Zusammenarbeit mit "Google Austria GmbH" ist für Frau S. die Angelegenheit positiv erledigt worden. Einen herzlichen Dank im Namen der Konsumentin gewährt sowohl "Google Austria GmbH", als auch "Google Inc.".