• 01/34 456
  • Wien, Österreich
  • 19℃ Ein paar Wolken

Kündigung wurde durch Sperre der Rufnummer angenommen

In Februar 2012 sei seitens des Unternehmens Hutchison Drei Austria GmbH die Kündigung der Rufnummer von Frau H. aufgrund offener Forderungen angekündigt worden. Nach Ablauf der Zahlungsfrist sei sogar die Rufnummer gesperrt worden, sodass die Konsumentin davon ausgegangen sei, dass die Kündigung in Kraft getreten sei. Zusätzlich habe sie einen Betrag in der Höhe von € 146,- bezahlt und somit die Angelegenheit als erledigt betrachtet. Nun sei gegenüber Frau H. in April 2015 seitens eines Inkassobüros im Namen des Unternehmens Hutchison Drei Austria GmbH eine Forderung in der Höhe von € 182,- geltend gemacht worden, weshalb die Konsumentin sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz wandte. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes habe das Inkassobüro nach Rücksprache mit Hutchison Drei Austria GmbH die Ausbuchung der Forderung gegenüber Frau H. bestätigt.