Irrtümlich bestellt, rechtmäßig gekündigt aber alles erfolglos
Frau S. habe in November 2014 lediglich eine Internet-Bestellung bei dem Unternehmen VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG getätigt, wobei sie nicht klar auf die Entgeltlichkeit hingewiesen und nicht in klarer und hervorgehobener Weise über die Kosten informiert worden sei. Nach Erhalt der ersten Rechnung habe sie den Vertrag gekündigt, da sie nicht einmal eine E-Mail-Adresse besitze und die Leistungen somit nicht in Anspruch nehmen könne, jedoch ohne eine positive Rückmeldung von dem Unternehmen zu erhalten. Vielmehr sei ihr mitgeteilt worden, dass eine Kündigung des Vertrages lediglich mit Ende Oktober 2015 möglich sei, weshalb sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz wandte. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes wurde seitens der VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG die Vertragskündigung sowie die Rechnung aus Kulanz storniert, da die Konsumentin nicht fristgerecht die Kündigung eingereicht hat.