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Trotz Kündigung weiterhin Zahlungen?

Herr L. hat den mit der T-Mobile Austria GmbH abgeschlossenen Vertrag ordnungsgemäß unter Einhaltung der dreimonatigen Kündigungsfrist per Mitte Oktober 2014 gekündigt. Laut Angaben des Konsumenten wurden jedoch auch im Februar 2015 Beträge von seinem Konto abgebucht, wobei ihm das Unternehmen mitteilte, dass sie keine Kündigung erhalten hätten und diese somit lediglich per Mitte Februar 2015 vorgemerkt wurde. Zudem hat Herr L. im Oktober 2012 ein iPad zum Preis in Höhe von ca. € 660,-, eine Anzahlung in Höhe von ca. € 200,- geleistet und den Restbetrag in monatlichen Raten zu je ca. € 20,- bezahlt. Für den Tarif wurde monatlich ein Betrag in Höhe von ca € 20,- abgebucht. Die letzte Rate wurde von ihm im Juni 2014 beglichen. Nicht nachvollziehbar war jedoch für ihn, weshalb weiterhin, obwohl das Gerät abbezahlt wurde, ein Betrag in Höhe von insgesamt ca. € 40,- abgebucht wurde. Da Herr L. sich an das Unternehmen wandte um die Kündigungsbestätigung per Januar 2015 sowie die Rückerstattung der seiner Meinung nach unberechtigt abgebuchten Beträge zu ersuchen und dies jedoch nicht erreichen konnte, wandte er sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich sowie seiner Presseabteilung konnte eine teilweise, den Herrn L., zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Die T-Mobile Austria GmbH teilte mit, dass die Kündigung nicht angekommen wäre, diese jedoch per sofort angenommen wurde und die Gutschriften aller Mehrkosten gutgeschrieben werden. Bezüglich des Kaufes des iPads wurde zu dem Vertrag eine zusätzliche Hardwarefinanzierung abgeschlossen. Für die Dauer der Raten hat Herr L. eine Gutschrift Rabatt Tarifanteil Hardwarekauf auf der Rechnung erhalten, welche genau der Höhe der monatlichen Rate für die Hardwarefinanzierung entsprochen hat. Nachdem die Rate nicht mehr verrechnet wurde erfolgte auch keine Vergabe der Gutschrift mehr. Zudem teilte das Unternehmen mit, dass das Kundenkonto des Herrn L. noch ein Guthaben von ca. € 26,-, welches ihm gutgeschrieben wird. Herr L. war jedoch der Meinung, dass das ihm zugesprochene Guthaben, den entstandenen Schaden nicht decken würde.