Gutschrift aufgrund Fehlberatung
Frau D. habe im Dezember 2012 mit der "T-Mobile Austria GmbH" einen Mobilfunkvertrag abgeschlossen. Laut Angaben der Konsumentin hätte ihr das Unternehmen jedoch anlässlich des Vertragsabschlusses nicht mitgeteilt, dass sie den Mobilfunkvertrag bei ihrem früheren Netzanbieter hätte kündigen müssen. Der Konsumentin sei lediglich mitgeteilt worden, dass sie noch drei Monate an ihren früheren Netzanbieter zahlen müsse und die "T-Mobile Austria GmbH" die Beendigung des Vertrages veranlassen würde. Frau D. habe jedoch feststellen müssen, dass ihr seit April 2013 monatlich ein Betrag in Höhe von ca. € 15,- von ihrem alten Netzanbieter abgebucht werde. Da Frau D. aufgrund der Fehlberatung die Erstattung der unnötigerweise geleisteten Beträge habe fordern wollen, wandte sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz. Nach Intervention des Konsumentenschutzes konnte für Frau D. ein positives Ergebnis erreicht werden. Das Unternehmen erstellte der Konsumentin eine Gutschrift.