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Forderung für unbestellte Dienste

Gegenüber Herrn P. sei seitens "T-Mobile Austria GmbH" eine Forderung in Höhe von € 255,- geltend
gemacht worden. Der Konsument habe kein Vertrag mit "T-Mobile Austria GmbH" gehabt, da dieser, weil unbestellte Dienste in Rechnung gestellt worden seien, außerordentlich gekündigt worden sei. Der Konsument konnte die Forderung nicht nachvollziehen, weshalb er sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz gewandt habe. Nach dem Einschalten des Konsumentenschutzes konnte eine einvernehmliche Lösung gefunden werden. "T-Mobile Austria GmbH" haben die Forderung gegen den Konsumenten ausgebucht.