Rechnungen aus dem Jahr 2010 sind verjährt
Gegenüber Frau K. sei seitens eines Inkassobüros im Namen des Unternehmens Hutchison Drei Austria eine Forderung in der Höhe von € 751,- geltend gemacht worden. Da der Vertrag jedes Mal vor Ablauf verlängert und die Rufnummer niemals aufgrund offener Forderungen gesperrt worden sei, habe die Konsumentin die Forderung des Inkassobüros nicht nachvollziehen können, weshalb sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz wandte. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes sei die Forderung gegen die Konsumentin ausgebucht worden, da die offenen Rechnungen aus dem Jahr 2010 stammen und daher verjährt gewesen seien.