Kündigung zweier Verträge
Herr S. habe die "A1 Telekom Austria AG" Kündigungen seiner beiden Verträge dem Unternehmen übersendet. Das Unternehmen hätte nach Angaben des Konsumenten lediglich die Kündigung hinsichtlich einer Rufnummer bestätigt. Die zweite Rufnummer sei in dem Kündigungsschreiben zwar nicht angegeben jedoch auch die erste Rufnummer adaptiert worden. Herr S. sei der Meinung gewesen, dass das Unternehmen ihn hätte darauf hinweisen müssen, dass die Nummer nicht korrekt bzw. nicht aktuell gewesen sei. Da der Konsument die "A1 Telekom Austria AG" habe ersuchen wollen, die Kündigung rückwirkend zu akzeptieren und die zusätzlich geleisteten Grundgebühren zurückzuerstatten, wandte er sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz. Nach Intervention des Konsumentenschutzes konnte für Herrn S. ein positives Ergebnis erreicht werden. Die "A1 Telekom Austria AG" war bereit die Kündigung rückwirkend zu akzeptieren und die Beträge zurückzuerstatten.