Garantieausschluss?
Herr M. habe sein Mobiltelefon der Marke LG über seinen Netzanbieter bei dem Unternehmen "Mobiletouch Austria GmbH" zur Mängelbehebung einschicken lassen. Der Lautsprecher des Gerätes habe nicht funktioniert und das Display sei schwarz gewesen. Die Mängel seien im Shop des Netzanbieters notiert worden, wobei keine anderen Schäden vorhanden gewesen wären. Herr M. habe daraufhin seitens des Unternehmens einen Kostenvoranschlag erhalten, in welchem ein Displaybruch und weitere Schäden angeführt seien, obwohl diese bei Übergabe des Gerätes nicht vorhanden gewesen wären. Da der Konsument der Meinung sei, dass die Schäden erst nach der Übergabe des Gerätes verursacht worden seien, jedoch eigenständig keine Lösung habe finden können, wandte er sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz. Trotz der Unterstützung des Konsumentenschutzes konnte bedauerlicherweise keine zufriedenstellende Lösung für Herrn M. gefunden werden. Das Unternehmen "Mobiletouch Austria GmbH" teilte mit, dass das Gerät des Konsumenten mehrere Beschädigungen aufweist, die zu einem Garantieausschluss führen und sie somit lediglich eine kostenpflichtige Reparatur anbieten können.