Unbegründete Forderung letztlich zurückgezogen.
Gegenüber Herrn L. sei im Januar 2015 seitens von "funkinternet.at ISP GmbH " über ein Inkassobüro eine Forderung in Höhe von beinahe € 1.300,- geltend gemacht worden. Der Konsument sei über diese Forderung erstaunt gewesen, da ihm in keiner Weise bekannt sei, worum es sich genau handeln solle, da alle Rechnungen immer korrekt bezahlt worden seien und aus seiner Sicht kein schuldhaftes Verhalten gesetzt worden sei, welches das Einschreiten eines Inkassobüros begründen könne. Aus den oben genannten Grund wandte er sich an der Hilfe des Konsumentenschutzes da er mit dem Unternehmen keine Einigung erzielt habe. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes wurde eine befriedigende Lösung für den Konsumenten gefunden. Da das Unternehmen keine umfänglich anspruchsbegründeten Unterlagen nachreichen konnte, habe das Inkassobüro die Betreibung der Forderung gegen den Konsumenten eingestellt.