Unbekannte Dienstleistungen von Drittanbieter verrechnet
Herrn B. sei seitens des Unternehmens Hutchison Drei Austria GmbH ein Betrag in Höhe von € 178,- vom Konto abgebucht worden. Der Konsument sei Kunde des Unternehmens, wobei ihm für die Monate Oktober, November und Dezember 2014 Dienstleistungen von verschiedenen Anbietern, welche dem Konsumenten gänzlich unbekannt seien, verrechnet worden wären. Da Herr B. solche Positionen niemals bestellt, geschweige denn gewünscht habe, wandte er sich an die Hilfe des Konsumentenschutzes, zumal er eigenständig keine Lösung finden konnte, und ersuchte das Unternehmen die Rechnungen zu korrigieren beziehungsweise ihm die bereits zu viel bezahlten Beträge zurückzuerstatten. Durch die Unterstützung des Konsumentenschutzes konnte die Angelegenheit zur Zufriedenheit des Konsumenten gelöst werden. Hutchison Drei Austria GmbH teilte mit, dass es sich um Services mehrerer Mehrwertdienste-Anbieter handle, wobei auf den Rechnungen verschiedene Abos verrechnet wurden. Das Unternehmen hat mit den Anbieter Kontakt aufgenommen und dem Konsumenten eine Gutschrift in Höhe von € 216,- zugesagt.