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Doppelte Anmeldung

Frau C. habe einen Vertrag mit dem Unternehmen UPC Telekabel Wien GmbH abgeschlossen. Die Konsumentin sei durch ein Kündigungsschreiben seitens des Unternehmens aufmerksam geworden, dass sie seit Dezember 2013 für eine andere Kundennummer bezahlt habe, obwohl sie nie einen zweiten Vertrag abgeschlossen habe. Die bei der zweiten Kundennummer angegebene Adresse sei falsch. Die Konsumentin ersuchte UPC Telekabel Wien GmbH durch den Konsumentenschutz die Angelegenheit zu überprüfen und ihr die bereits bezahlten Beträge zurückzuerstatten. Nach Einschalten des Konsumentenschutzes konnte eine positive Lösung gefunden werden. UPC Telekabel Wien GmbH hat sich für die Unannehmlichkeiten entschuldigt und teilte mit, dass es versehentlich zu einer doppelten Anmeldung von zwei Verträgen gekommen ist und das Unternehmen die rückwirkende Kündigung von dem irrtümlich angelegten Vertrag vorgenommen und eine entsprechende Gutschrift gebucht hat.