36-Monate-Vertragsbindung?
Im Oktober 2012 habe Herr A. bei dem Unternehmen A1 Telekom Austria AG den Mobilfunktarif geändert bzw. ein Formular diesbezüglich unterschrieben, jedoch keine Kopie erhalten. Außerdem habe er am nächsten Tag einen Vertrag über den Kauf eines neuen Handys abgeschlossen. Der Konsument sei von einer 24-Monate-Vertragsbindung ausgegangen und er mit Oktober 2014 seinen Vertrag kündigen könne. Der Konsument sei bezüglich einer angeblichen 36-Monate-Vertragsbindung bei dem Kauf des Handygerätes im Oktober 2012 seitens des Beraters des Unternehmens A1 Telekom Austria AG nicht in Kenntnis gesetzt worden und habe nicht nachvollziehen können, weshalb die Kündigung des Vertrages mit Ende 2014 nicht akzeptiert wurde. Nach der Intervention des Konsumentenschutzes konnte eine zufriedenstellende Lösung für Herrn A. gefunden werden. Der Mobilfunk-Vertrag wird dem Konsumenten in Kulanz unter Einhaltung der 3-monatigen Frist Ende April 2015, ohne weitere Kosten, gekündigt.