Keine Leistung, trotzdem Forderung geltend gemacht
Im November 2014 habe Herr O. einen Vertrag (Internet-, Fernseh- und Telefonanschluss) bei dem Unternehmen A1 Telekom Austria AG abgeschlossen und eine Kaution in Höhe von € 250,- sowie einen Betrag für zwei Startersets in Höhe von gesamt € 110,- bezahlt. Im Dezember 2014 sei der Vertrag seitens des Unternehmens storniert worden, da eine Herstellung an dem Standort nicht möglich gewesen sei. Laut Angaben des Konsumenten seien ihm die Herstellungskosten in Rechnung gestellt worden. Außerdem sei das Unternehmen mit der Rückerstattung der Kaution sowie des bezahlten Betrages in Höhe von gesamt € 110,- gegen Rückgabe der Startersets nicht einverstanden gewesen, obwohl Herr O. bereits den Auftrag bei UPC Telekabel Wien GmbH erteilt habe. Da der Konsument aufgrund technischer Probleme die Leistungen nicht in Anspruch nehmen konnte, sei er nicht bereit gewesen, die erhaltene Forderung zu begleichen und habe diese beeinsprucht. Nach Einschalten des Konsumentenschutzes teilte die A1 Telekom Austria AG dem Konsumenten mit, dass die Kautionszahlung gebucht wurde und bei Vertragsbeendigung und Bezahlung aller Rechnungen auf das Konto des Konsumenten zurückerstatten wird. De Konsument wurde außerdem über noch offene Rechnungen informiert.