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""Gratis dabei" kann auch in Rechnung gestellt werden

Mitte 2013 habe Frau B. ein Gratis Test-Abonnement der Kronen Zeitung genutzt, welches sich ein Monat später in ein kostenpflichtiges Abonnement umgewandelt habe. Ab 24.03.2014 bis Mitte Mai 2014 habe Frau B. die Zeitschrift nicht erhalten und aus diesem Grund das Abonnement im September desselben Jahres gekündigt. Diesbezüglich habe Frau B. seitens der Mediaprint Zeitungs- und Zeitschriftenverlag Ges.m.b.H. & Co. KG eine Kündigungsbestätigung per E-mail erhalten. Trotz der Kündigungsbestätigung soll der Vertrag ohne Kenntnisnahme der Konsumentin verlängert worden sein obwohl diesbezüglich keine Unterschrift seitens der Konsumentin gesetzt worden sei. Frau B. habe die Mediaprint Zeitungs- und Zeitschriftenverlag Ges.m.b.H. & Co. KG ersucht ihre Kündigung zu akzeptieren und von weiteren Verlängerungsversuchen sowie den damit verbundenen Rechnungen Abstand zu nehmen, da ein weiteres Vertragsverhältnis ihrerseits nicht erwünscht gewesen sei. Trotz mehrfachen Interventionen wandte sich Frau B. mangels einer Rückmeldung an den Konsumentenschutz. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes wurde der Mediaprint Zeitungs- und Zeitschriftenverlag Ges.m.b.H. & Co. KG die Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt. Die Mediaprint Zeitungs- und Zeitschriftenverlag Ges.m.b.H. & Co. KG meldete, dass gegenüber Frau B. eine Forderung in Höhe von € 90,80 geltend gemacht wurde. Nach mehrfachen Urgenzen konnte eine einvernehmliche Lösung gefunden werden. Das Unternehmen meldete, dass die Forderung ausgebucht wurde jedoch Frau B. von weiteren Abonnements gesperrt ist.