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Sturzschaden sollte durch Handyschutzpaket versichert sein

Frau T. habe im Februar 2013 beim Kauf eines Smartphones von dem Unternehmen T-Mobile Austria GmbH eine Handyschutzversicherung mit dem Unternehmen Aqilo Business Consulting GmbH abgeschlossen. In November 2014 sei ihr das Handy vom dritten Stock bis ins Erdgeschoss gefallen, da ihr Sohn sie am Arm gezogen habe. Frau T. habe das Gerät aufgrund des Handyschutzpaketes zur Reparatur gebracht, jedoch sei ihr die kostenlose Reparatur im Rahmen der Versicherung abgelehnt worden. Die Begründung dafür sei, dass das Gerät verbogen sei und somit der Schaden in Folge der Verwahrung in der Hosentasche aufgetreten und nicht von der Versicherung gedeckt sei. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes wurde seitens Aqilo Business Consulting GmbH mitgeteilt, dass bei diesem Schadensfall von zwei unabhängige Schadensfälle auszugehen ist: einerseits das Verbiegen durch das Tragen bzw. Hinsetzen mit dem Gerät in der Hosentasche, welches nicht gedeckt ist, und andererseits der Sturzschaden. Aus diesem Grund wurde aus Kulanz eine Kostenübernahme im Verhältnis von 50 % für die Reparatur seitens Aqilo Business Consulting GmbH angeboten, sodass Frau T. einen Betrag in der Höhe von € 135,- tragen sollte.