Kein Vertrag mit Drittanbieter
Herr P. habe seitens seines Netzanbieters für die Monate Oktober und November 2014 Rechnungen erhalten, auf denen unter der Bezeichnung "Einkauf digitale Güter extern" Positionen von dem Drittanbieter "NCN-NetConsulting Ges.m.b.H." angeführt worden seien. Da Herr P. die Leistungen dieses Unternehmens nie in Anspruch genommen beziehungsweise bestellt habe, wandte er sich an die Hilfe des Konsumentenschutzes. Trotz Intervention des Konsumentenschutzes konnte keine einvernehmliche Lösung gefunden werden. "NCN-NetConsulting Ges.m.b.H." teilte lediglich mit, dass Herr P. bereits alle Informationen und Unterlagen zum tatsächlichen Vertragsabschluss erhalten hat.