Kündigung ohne Unterschrift ist nicht gültig
Herr L. habe in Dezember 2014 ein Schreiben seitens eines Inkassobüros bezüglich einer offenen Forderung des Unternehmens A1 Telekom Austria GmbH (Marke BOB) in Höhe von € 78,- erhalten. Der Konsument habe bereits im Februar 2014 seinen Vertrag mit A1 Telekom Austria GmbH schriftlich gekündigt. Vielmehr seien bis November 2014 seitens A1 Telekom Austria GmbH monatliche Grundgebühren ohne Erstellung von Rechnungen abgebucht worden. Trotz Einschreiten des Konsumentenschutzes konnte leider keine einvernehmliche Lösung gefunden werden, da A1 Telekom Austria GmbH die Kündigung vom Februar aufgrund fehlender Unterschrift auf das Kündigungsschreiben nicht akzeptiert hat.