Gutschrift wird beim Kauf nicht berücksichtig
Herr A. habe im Oktober ein Fernsehgerät in Höhe von € 1.300,- von dem Unternehmen Saturn Wien Columbus Vertriebsgmbh gekauft. Beim Kauf sei der Preis um € 300,- reduziert worden, da sein altes Fernsehgerät von dem Unternehmen zurückgeholt worden sei und somit habe der Konsument einen Betrag in Höhe von € 1.000,- bezahlt. Leider konnte das Gerät nicht eingestellt worden sein, sodass der Konsument sich für ein Austauschgerät in Wert von € 1.470,- entschieden habe. Dabei sei ihm eine Rechnung in Höhe von € 720,- erstellt worden, sodass die Gutschrift in Höhe von € 300,- nicht mehr berücksichtigt und vielmehr ein zusätzlicher Betrag in Höhe von € 100,- verrechnet worden sei. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes wurde Herrn A. der Betrag in Höhe von € 300,- zurückerstattet.