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Umstellung verweigert oder keine Informationen zur Änderung der Zahlungsweise erhalten?

Gegenüber Frau E. sei Ende November 2014 seitens eines Inkassobüros im Namen des Unternehmens UPC Austria Services GmbH eine Forderung in Höhe von € 217,82 geltend gemacht worden.
Frau E. habe im Mai 2012 einen Vertrag mit dem Unternehmen abgeschlossen, jedoch sei die Konsumentin ab September 2013 umgesiedelt und habe daher mehrmals erfolglos um eine Umstellung der Abbuchung auf ihren Vater ersucht. Des Weiteren habe sie das Unternehmen ersucht allenfalls einer Zahlung per Erlagschein zuzustimmen, dies sei jedoch laut Angaben der Konsumentin seitens des Unternehmens mehrmals ignoriert worden. Da die Restlaufzeit abgelaufen sei, habe Frau E. den Vertrag im Oktober 2014 gekündigt. Die Konsumentin habe die erhaltene Forderung nicht nachvollziehen können, weshalb sie diese beeinsprucht habe, da seitens der UPC Austria Services GmbH sowohl eine Umstellung auf Zahlscheine als auch eine Änderung der Abbuchung verweigert worden sei. Nach Unterstützung des Konsumentenschutzes teilte das Unternehmen mit, dass keine Informationen zur Änderung der Zahlungsweise oder Einzugsermächtigung vorliegen. Es hat lediglich Ende Februar 2014 eine telefonische Kontaktaufnahme zur Änderung der Bankdaten stattgefunden, die jedoch aufgrund der fehlenden Angabe über den BIC (die Angabe ist in den Systemen von UPC erforderlich) nicht durchgeführt werden konnte. Eine erneute Kontaktaufnahme hat nicht mehr stattgefunden. Im Sinne einer kundenfreundlichen Lösung – jedoch unpräjudiziell und entgegen der Rechtsansicht des Unternehmens, habe dieser letztendlich den geforderten Betrag auf € 177,57 herabgesetzt, welchen die Konsumentin auch bezahlt habe.