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Ungerechtfertigte Mahnspesen

Frau S. habe seitens des Unternehmens UPC Telekabel Wien GmbH eine Forderung in Höhe von € 82,- erhalten. Die Konsumentin sei einst Kundin des Unternehmens gewesen, jedoch habe sie den Vertrag bereits gekündigt und den Einziehungsauftrag nachweislich storniert. Das Unternehmen habe ihrer Meinung nach ungerechtfertigt Mahnspesen verrechnet, zumal die Konsumentin den Rechnungsbetrag für den Monat November 2014 in Höhe von € 49,- beglichen hätte, jedoch sei dies seitens des Unternehmens mit der Rechnung von Dezember 2014 nicht berücksichtigt worden. Frau S. habe den Betrag (Grundentgelte) der Rechnung von Dezember ebenfalls bezahlt. Da Frau S. mit dem Unternehmen keine Lösung habe finden können, wandte sie sich an die Hilfe des Konsumentenschutzes und ersuchte das Unternehmen die Restforderung beziehungsweise die Mahnspesen gegen sie auszubuchen. Durch die Intervention des Konsumentenschutzes konnte die Angelegenheit zur Zufriedenheit der Konsumentin gelöst werden. UPC Telekabel Wien GmbH hat der Konsumentin die aufgrund der Rückbuchung entstandenen Spesen in der nächsten Rechnung gutgeschrieben.