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Einspruch gegen erhaltene Rechnung

Im September 2014 habe Herr C. von A1 Telekom Austria AG eine Rechnung für den Monat August 2014 in Höhe von € 98,- erhalten, obwohl seine Grundgebühr lediglich € 32,- betragen habe. Laut Angaben des Konsumenten sei sein Versuch, die Ursache der seitens A1 Telekom Austria AG verrechneten unverständlichen Mehrkosten in den letzten Monaten zu eruieren, mit vielen Unannehmlichkeiten (wie z. B. mehrmalige, erfolglose Kontaktaufnahme mit dem Unternehmen, Sperre seiner Rufnummer, zusätzliche Kosten usw.) verbunden gewesen. Er habe letztendlich eine positive Rückmeldung erhalten, wobei ihm mitgeteilt worden sei, dass sich die Angelegenheit bereinigt habe bzw. er eine Gutschrift in Höhe der verrechneten Mahnspesen erhalten werde und für ihn
somit keine weiteren Kosten entstehen werden, wenn er die Rechnung bezahlt. Jedoch habe Herr C. keine Gutschrift erhalten, weshalb er sich an den Konsumentenschutz wandte. Nach Einschalten des Konsumentenschutzes konnte eine einvernehmliche Lösung gefunden werden. Das Unternehmen A1 Telekom Austria AG hat mit dem Konsumenten Kontakt aufgenommen und versprochen, den Großteil der Unkosten zu vergüten.