Positive Einigung mit Hutchison Drei Austria
Am 07.11.2014 habe Frau K. eine Vorankündigung der Vertragsauflösung für den bei "Hutchison Drei Austria GmbH" laufenden Vertrag erhalten, da sie einen Betrag in Höhe von € 30,20 nicht gezahlt hätte. Mittlerweile sei jedoch dieser Betrag von ihrem Gemeinschaftskonto abgebucht worden. Laut Aussage der Konsumentin hätte "Hutchison Drei Austria GmbH" um eine Zahlungsbestätigung ersucht, welche nach Recherche eines Mitarbeiters des Unternehmens auch gefunden worden sei. Dieser habe auch der Konsumentin versprochen die Umbuchung von ihrem Lebensgefährten auf ihr Vertragskonto zu tätigen, sowie auch die Freischaltung ihrer Telefonnummer zu veranlassen. Auch habe das Unternehmen eine Forderung von über € 400,- an die Konsumentin in Rechnung gestellt, die diese beeinspruche. Da sie keine Klärung ihrer Anliegen gefunden habe, wandte sich Frau K. an den Konsumentenschutz. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes und langwierigendem Schriftverkehr hat das Unternehmen dem Konsumentenschutz mitgeteilt, dass eine einvernehmliche Lösung in dieser Angelegenheit erzielt wurde. Frau K. hat dem Konsumentenschutz geschrieben dass "Hutchison Drei Austria GmbH" die Forderung zurückgezogen hat, somit ist Frau K. weiterhin zufriedene Kundin der "3".