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Wurde der Vertrag telefonisch abgeschlossen?

Herr F. habe seitens eines Inkassobüros im Namen des Unternehmens MyPhone GmbH eine Forderung in Höhe von € 233,36 erhalten. Da dem Konsumenten nicht bewusst gewesen sei, dass er jemals einen Vertrag mit dem Unternehmen abgeschlossen sondern nur ein telefonisches Gespräch geführt habe, wandte er sich an den Konsumentenschutz. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes wurde Herr F. seitens des Inkassobüros informiert, dass MyPhone GmbH die Forderung ausgebucht hat und der Akt abgeschlossen wurde.