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Systemfehler

Frau D. habe von dem Unternehmen T-Mobile Austria GmbH eine Forderung in Höhe von € 370,- erhalten. Die Konsumentin sei seit September 2013 Kundin des Unternehmens gewesen, wobei sie seit Ende des Jahres 2013 die Rechnungen mittels Zahlscheinzahlung bezahlt habe und dies bis April 2014 problemlos funktioniert habe. Das Unternehmen habe versucht die Rechnung vom April 2014 von dem Konto der Konsumentin abzubuchen, weshalb sich Frau D. mit dem Unternehmen in Verbindung gesetzt habe und ihr mitgeteilt worden wäre, dass dies aufgrund eines Systemfehlers geschehen sei. Da für Frau D. die Mahngebühren, die Sperre und die Kündigung des Vertrages nicht nachvollziehbar gewesen seien, zumal nie eine Sperre oder eine Kündigung angekündigt worden seien, wandte sie sich an die Hilfe des Konsumentenschutzes und ersuchte das Unternehmen die Mahngebühren zu stornieren und die Kündigung des Vertrages zu widerrufen sowie die Zahlungsart erneut auf Zahlscheinzahlung umzustellen. Durch die Intervention des Konsumentenschutzes konnte die Angelegenheit zur Zufriedenheit der Konsumentin gelöst werden. T-Mobile Austria GmbH habe in Kulanz und im Sinne der Kundenfreundlichkeit die Forderung gegen Frau D. ausgebucht und die Verträge reaktiviert sowie die Zahlungsart erneut auf Zahlscheinzahlung umgestellt.