Herr F. hatte mit der Hutchison Drei Austria GmbH zwei Internet Verträge abgeschlossen, von denen er einen im Jahr 2008, den anderen 2011 kündigte. Im Jahr 2019 wurde Herr F. von Drei-Service-Center informiert, dass die Verträge nicht gekündigt, sondern lediglich die Nummern stillgelegt wurden, die aber (nunmehr) auch nicht mehr aktivierbar wären. Für diese stillgelegten Verträge wurde Herrn F. von der Hutchison Drei Austria GmbH über Jahre hinweg das Entgelt abgebucht. Da Herr F. nicht nachvollziehen konnte, dass er für Verträge, deren Nummern stillgelegt und nicht wieder aktiviert werden können, regelmäßig Entgelt zu zahlen hatte, wandte er sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich.
Trotz vielfacher Versuche des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung mit der Hutchison Drei Austria GmbH zur Klärung der Angelegenheit in Kontakt zu treten, blieben alle Aufklärungsversuche fruchtlos. Mehrfach wurde zugesichert, dass die Angelegenheit an die dafür zuständige Abteilung weitergeleitet wurde, zu einer substantiellen Beantwortung der Fragen des Konsumenten kam es jedoch nicht. Trotz zahlreichen Bemühungen seitens des Konsumentenschutz Verbandes Österreich konnte bis Redaktionsschluss kein für Herrn F. zufriedenstellendes Ergebnis erzielt werden.