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Böse Überraschung und Gewährleistungspflichtablehnung

Am 18.08.2014 habe Frau S. per Internet im "cw-mobile-shop" der Wensauer com-systeme GmbH einen Smart TV Fernseher zu einem Preis in Höhe von € 467,80 ersteigert und diesen per Post geliefert bekommen. Das genannte Gerät habe bereits bei der Übergabe nicht funktioniert, weshalb sie es dem Unternehmen zur Reparatur retourniert habe. Sie habe das Gerät ordentlich verpackt, in Luftpolsterfolie eingewickelt und zusätzlich mit einem Karton gepolstert bei der Post abgegeben, was sie auch nachweisen könne. Am 24.10.2014 habe sie ein Schreiben seitens der Wensauer com-systeme GmbH erhalten, wobei ein Transportschaden behauptet und damit die Reparatur oder Wandlung im Rahmen der Gewährleistung abgelehnt worden sei. Trotz des Schreibens ersuchte Frau S. die Wensauer com-systeme GmbH den Gewährleistungspflichten nachzukommen und wandte sich mangels einer Antwort an den Konsumentenschutz. Mit Unterstützung des Konsumentenschutzes wurde die Wensauer com-systeme GmbH mehrfach ersucht, den Gewährleistungspflichten nachzukommen und zumindest eine Mangelbehebung durchzuführen. Bedauerlicherweise erwies sich das Unternehmen als unkooperativ und verweigerte jegliches Entgegenkommen gegenüber der Konsumentin. Eine einvernehmliche Lösung konnte leider nicht gefunden werden, weil die Wensauer com-systeme GmbH auf die mehrfachen Schreiben des Konsumentenschutzes nicht reagiert hat.