Kulant
Frau G. habe letztes Jahr, als jahrelanger Kundin von "Tele2 Telecommunication GmbH", einen Abo-Wechsel welcher ebenfalls Internet und Telefon beinhaltet habe, getätigt. Dadurch habe sie leider ein neues Modem erhalten, welches einen für sie sehr wichtigen albanischen TV Sender nicht mehr empfangen habe können. Daher habe Frau G. folglich den Vertrag gekündigt. Da ihr aber ein Betrag aus der restlichen bestehenden Bindefrist seitens des Unternehmens verlangt werde, habe sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz gewandt. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes wurde die Angelegenheit erneut seitens "Tele2 Telecommunication GmbH" überprüft und folglich auf die bestehende Forderung verzichtet. Das Unternehmen würde gerne Frau G. erneut als Kundin empfangen.