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Drittanbieter-Falle

Frau W. habe von dem Unternehmen T-Mobile Austria GmbH eine Rechnung in Höhe von € 60,- erhalten, wobei auf der Rechnung eine Position von einem Drittanbieter in Höhe von € 40,- angeführt worden wäre. Die Konsumentin habe ihren Angaben nach eine SMS erhalten, jedoch hätte sie keineswegs reagiert beziehungsweise weder irgendetwas bestätigt noch heruntergeladen, ganz im Gegenteil hätte sie mittels einer SMS den Rücktritt erklärt. Da Frau W. die Forderung seitens T-Mobile Austria GmbH nicht nachvollziehen konnte, wandte sie sich an die Hilfe des Konsumentenschutzes und ersuchte das Unternehmen ihr den zu viel bezahlten Betrag zurückzuerstatten. Durch die Intervention des Konsumentenschutzes konnte die Angelegenheit zur Zufriedenheit der Konsumentin gelöst werden. T-Mobile Austria GmbH hat mit der Zustimmung der Konsumentin ihre Daten an den Drittanbieter zwecks einer Forderungsabtretung weitergegeben und Frau W. eine Gutschrift in Höhe von € 40,- mit der nächsten Rechnung zugesagt.