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Widerruf vom Vertrag

Frau T. hat sich im Jahr 2016 vor Weihnachten bei der Sky Österreich GmbH eine größere Programmvielfalt ermöglichen wollen. Laut Angaben der Konsumentin habe sie das Sky-Gerät aus technischen Gründen bei ihr zu Hause nicht anschließen können. Da sie zwei Tage nach Erhalt des Pakets den Widerruf vom Vertrag erklärt habe, habe sie nicht nachvollziehen können, weshalb sie keine zufriedenstellende Antwort erhalten habe. Da sich Frau T. keiner Schuld bewusst war, hat sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte eine, die Frau T. mehr als nur zufriedenstellende Lösung gefunden werden: das Abonnement wurde rückwirkend beendet und der offene Saldo ausgebucht.