Nehmen Sie mich ernst?
Im Sommer 2016 hat Herr I. bei einem Mobilunternehmen ein Handy der Marke Samsung gekauft. Mitte November 2016 musste der Konsument feststellen, dass am Display graue Balken aufgetaucht sind und hat folglich das Gerät, zu dem Unternehmen bei dem er es gekauft hat zur Reparatur gebracht. Daraufhin wurde das Unternehmen Mobiletouch Austria GmbH mit der Reparatur des Mobiltelefons beauftragt. Mit der Begründung, dass eine mechanische Beschädigung festgestellt wurde, verlangte Mobiletouch Austria GmbH einen Betrag in Höhe von ca. € 320,- für die Reparatur. Laut eigenen Angaben kann Herr I. beweisen, dass das Handy bis zum Abschicken vollkommen in Ordnung war. Darüber hinaus sei der Fehler mit den grauen Balken bei diesem Modell allgemein bekannt. Da der Konsument diese Vorgehensweise nicht nachvollziehen konnte und er auf keinen grünen Zweig mit dem Unternehmen kommen konnte, wandte er sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Herrn I. zufriedenstellende Lösung erzielt werden. Die Mobiletouch Austria GmbH ließ mitteilen, dass das Gerät einen mechanischen Schaden im Bereich des Aluminiumrahmens aufwies. Dazu hat das Unternehmen auch ein paar Fotos zur Verfügung gestellt und ließ zusätzlich mitteilen, dass eine derartige Beschädigung nur durch unsachgemäßen Umgang entstehen könne. Dies führt zu einem Garantieausschluss. Herr I. hat dann Stellung zu den Angaben des Unternehmens genommen und wollte betonen, dass das Mobiltelefon keine äußeren Schäden hatte, als es zur Reparatur eingeschickt wurde. Der Inhaber des Geschäfts wo er das Handy gekauft hat, hätte dem Konsumenten dies auch schriftlich bestätigt. Nun kam seitens des Unternehmens Mobiletouch Austria GmbH dieselbe Antwort. Daraufhin hat Herr I. dem Unternehmen auch die oben erwähnte schriftliche Bestätigung übermittelt. Die Mobiletouch Austria GmbH ging aber darauf nicht ein und übermittelte erneut dieselbe unveränderte Stellungnahme.