Werden GIS-Gebühren doppelt bezahlt?
Herr T. lebt mit seiner Familie in einen Einfamilienhaus (gemeinsamen Postkasten und Eingangstür) ohne separate Wohnungen, wobei er bisher immer die GIS-Gebühren bezahlt hat. Laut Angaben des Konsumenten hat seine Tochter vor kurzem einen unangenehmen Besuch durch einen Mitarbeiter der GIS Gebühren Info Service GmbH bekommen. Aufgrund einer zweiten vorhandenen Küche wurde sie überredet unterschiedliche Unterlagen zu unterschreiben, mit der Begründung nochmals GIS Gebühren zu zahlen, da ansonsten der Fall an einen Anwalt übergeben werde. Unter Druck gesetzt und eingeschüchtert hat die Tochter ihre Unterschrift geleistet. Eine Kopie davon hat sie auch nicht erhalten. Somit zahlt der Konsument, zusammen mit seiner Tochter, zweimal GIS-Gebühren für ein Einfamilienhaus. Da er sich keiner Schuld bewusst war, hat er sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt.
Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte eine, den Herrn T. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Laut Angaben des Unternehmens wurde die Betriebsbereitschaft von Rundfunkempfangseinrichtungen in der zweiten Wohneinheit des Hauses seitens der Tochter bestätigt, wobei kein Hinweis von ihr auf eine bestehende Wohngemeinschaft mit Herrn T. gemacht wurde. Da die Tochter des Konsumenten mittlerweile Eigentümerin des gemeinsamen Hauses geworden ist, hat Herr T. seine Entrichtung der GIS-Gebühr rückwirkend storniert. Bis Redaktionsschluss konnte ein Kompromiss zwischen den beiden Seiten gefunden werden.