• 01/34 456
  • Wien, Österreich
  • 19℃ Ein paar Wolken

Befreiung von den Rundfunkgebühren

Im September 2016 hat Herr A. seitens der GIS Gebühren Info Service GmbH eine Forderung in Höhe von ca. € 55,- erhalten. Laut Angaben des Konsumenten hat er kein TV-Gerät, keinen Kabelanschluss, kein digitaler Satelliten-Receiver mit ORF-Karte und besitzt auch keine Radiogeräte im Haus. Zusätzlich war er seit längerer Zeit auch arbeitslos. Da er sich aufgrund seiner Abmeldung nicht mehr verpflichtet gesehen hat weiterhin GIS Gebühren zu bezahlen, hat er sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte eine Herrn A. vollkommen zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Der Konsument hat ein Antrag auf Befreiung von der Entrichtung der Rundfunkgebühren und sonstiger damit verbundener Abgaben und Entgelte eingebracht, wobei auf eine Begleichung der rückständigen Forderungen verzichtet wurde.