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Im Stich gelassen?

Gegenüber Herrn C. wurde im November 2016 seitens der Firma A1 Telekom Austria AG eine Forderung in Höhe von ca. € 150,- geltend gemacht. Laut Angaben des Konsumenten kann dies nicht stimmen, da er seinen A1-Anschluss bereits Ende Mai 2016 mittels Telefax gekündigt hat, weshalb der Vertrag sohin unter Berücksichtigung der dreimonatigen Kündigungsfrist längstens im September 2016 geendet hat. Herr S. erklärte sich von der Forderung seitens des Unternehmens enttäuscht, da er bis dahin alle Rechnungen bezahlt hat. Hilfesuchend wandte er sich folglich an den Konsumentenschutz Verband Österreich, damit sein Anliegen veröffentlicht wird.
Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes und seiner Presseabteilung konnte keine Herrn C. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Anstatt eine Klärung bezüglich dieser Angelegenheit von der Firma A1 Telekom Austria AG zu erhalten, wurden dem Konsumenten weitere Rechnungen zugestellt, dazu kamen auch noch Forderungen eines Inkassobüros, welche zusammen bis auf einen Betrag in Höhe von ca. € 560,- gestiegen sind. Nach der Kontaktaufnahme mit dem Inkassobüro erfolgte eine Stellungnahme, in der mitgeteilt wurde, dass das Kündigungsschreiben erst Mitte November 2016 eingelangt ist und der Vertrag somit noch bis Mitte März 2017 läuft. Herr C. fühlte sich vom Unternehmen im Stich gelassen und zeigte sich von dessen Vorgehensweise sehr enttäuscht, da er trotz seiner mehrmaligen Anfragen nicht über den Stand der Dinge aufgeklärt wurde. Zum Schluss wurde dem Konsumenten eine Kulanzlösung seitens des Inkassobüros angeboten, indem durch eine vollständige Zahlung von ca. € 495,- bis Ende Mai 2017 das Anliegen abgeschlossen wird.