Gekündigter Vertrag führt zu Abbuchungen?
Ende Dezember 2015 war Frau W. in einem A1-Shop um ihren Vertrag zu kündigen. Nach ihren Angaben hat ihr ein Mitarbeiter des Unternehmens mitgeteilt, dass es eine dreimonatige Kündigungsfrist gäbe. Somit sollte der Vertrag schon Ende März 2016 enden. Die Kündigung wurde dann noch am gleichen Tag im A1-Shop an das Unternehmen gefaxt. Im Vertrauen auf die Wirksamkeit der Kündigung hat Frau W. dann sogleich einen anderen Handyvertrag bei einem anderen Unternehmen abgeschlossen. Irgendwann im April 2016 hat die Konsumentin allerdings bemerkt, dass für den bereits gekündigten Vertrag von ihrem Konto Beträge abgebucht werden. Daraufhin hat sich Frau W. mit A1 in Verbindung gesetzt, jedoch ohne eine zufriedenstellende Lösung zu erreichen, da das Unternehmen letztlich mitgeteilt hätte, dass ihr beim Gespräch im A1-Shop erklärt wurde, dass der Vertrag noch bis Dezember 2017 gültig wäre. Zusätzlich wurden Frau W. monatlich völlig unterschiedliche Beträge abgebucht, obwohl sie den Anschluss nicht benutzte. Da die Konsumentin auf keinen grünen Zweig mit dem Unternehmen kam, wandte sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Frau W. zufriedenstellende Lösung erzielt werden, da das Unternehmen bis Redaktionsschluss keine Stellungnahme abgegeben hat.